Stand: 22. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beratungs-, Orientierungs- und Vermittlungsleistungen von TarifWerk, betrieben durch Marvin Noel Egenolf, Karawankenstraße 1, 65187 Wiesbaden, gegenüber Privat- und Geschäftskunden.
Für Verträge, die Kunden mit einem vermittelten Anbieter oder Kooperationspartner schließen, gelten zusätzlich die jeweiligen Vertragsbedingungen dieses Anbieters. Zwingende gesetzliche Rechte der Kunden bleiben unberührt.
2. Rolle und Leistungen von TarifWerk
TarifWerk unterstützt Kunden bei der Orientierung, Bedarfsklärung und Auswahl möglicher Angebote und kann auf Wunsch Verträge oder sonstige Leistungen von Drittanbietern vermitteln. Dazu gehören insbesondere Bereiche wie Internet, Mobilfunk, TV, Strom, Gas, Solar und Photovoltaik, Wärmepumpen, Versicherungen, Immobilien, Edelmetalle, Klimaanlagen und Sicherheitslösungen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erbringt der jeweilige Anbieter die vermittelte Hauptleistung in eigener Verantwortung. TarifWerk wird dadurch nicht selbst zum Anbieter der vermittelten Telekommunikations-, Energie-, Versicherungs-, Finanz-, Immobilien-, Handwerks- oder sonstigen Drittleistung.
3. Anfrage, Beratung und Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website, telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp oder im persönlichen Gespräch ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag über ein Produkt oder eine Leistung eines Drittanbieters kommt ausschließlich nach den hierfür geltenden Regeln und Unterlagen des jeweiligen Anbieters zustande.
Produktinformationen, Preise, Verfügbarkeiten und Konditionen können sich bis zum Vertragsschluss ändern. Maßgeblich sind die dem Kunden beim jeweiligen Abschluss zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen und Pflichtinformationen.
4. Vergütung und Provisionen
Die Erstorientierung und die allgemeine Prüfung durch TarifWerk sind für Kunden grundsätzlich kostenlos, sofern vorab nicht ausdrücklich eine abweichende Vergütung vereinbart wird. Für erfolgreich vermittelte Verträge kann TarifWerk vom jeweiligen Anbieter oder Kooperationspartner eine Provision oder sonstige Vergütung erhalten.
Eine solche Vergütung ändert nichts daran, dass der Kunde selbst entscheidet, ob und welches Angebot er annimmt. Etwaige Kosten des vermittelten Vertrags ergeben sich aus den Unterlagen des jeweiligen Anbieters.
5. Mitwirkung und Richtigkeit von Angaben
Kunden sind dafür verantwortlich, die für Beratung, Prüfung oder Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. TarifWerk darf grundsätzlich auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen vertrauen, soweit keine offensichtlichen Widersprüche erkennbar sind.
Ändern sich wesentliche Umstände vor dem Abschluss, sollte TarifWerk darüber informiert werden, damit die Einordnung und Vermittlung auf einer aktuellen Grundlage erfolgen kann.
6. Termine und Kommunikation
Terminwünsche über die Website oder andere Kommunikationskanäle sind Anfragen und werden erst durch ausdrückliche Bestätigung verbindlich. Termine können nach Absprache verschoben oder abgesagt werden.
Bei digitaler Kommunikation kann TarifWerk die vom Kunden gewählten oder angebotenen Kommunikationswege nutzen. Für besonders vertrauliche Unterlagen können gesonderte sichere Übermittlungswege vereinbart werden.
7. Drittanbieter, Widerruf und Stornierung
Widerrufs-, Kündigungs-, Stornierungs- und Gewährleistungsrechte in Bezug auf vermittelte Verträge richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vertragsunterlagen des jeweiligen Anbieters. TarifWerk schränkt gesetzliche Verbraucherrechte nicht ein.
Wird ein vermittelter Vertrag widerrufen, storniert, nicht angenommen oder aus anderen Gründen nicht wirksam beziehungsweise nicht provisionsfähig, kann dies auch Auswirkungen auf daran geknüpfte freiwillige Prämien oder Empfehlungsvergütungen haben.
8. Empfehlungsprogramm
TarifWerk bietet ein freiwilliges Empfehlungsprogramm an. Teilnehmende können einen persönlichen Empfehlungslink erstellen und diesen an Personen weitergeben, für die eine Beratung durch TarifWerk interessant sein könnte. Die empfohlene Person entscheidet selbst, ob sie den Link nutzt und Kontakt zu TarifWerk aufnimmt.
Eine Prämie setzt voraus, dass eine Empfehlung eindeutig zugeordnet werden kann, daraus ein tatsächlich erfolgreich vermitteltes Geschäft entsteht und die für dieses Geschäft relevanten Prüf-, Widerrufs- und Stornofristen abgeschlossen sind. Die Prämie wird erst nach interner Prüfung und Freigabe verbindlich bestätigt.
Die auf der Seite Freunde werben veröffentlichten Beträge sind Maximalwerte („bis zu“) und keine automatische Anspruchszusage. Der konkrete Betrag hängt insbesondere vom vermittelten Bereich, dem tatsächlich zustande gekommenen Geschäft und den dafür geltenden Voraussetzungen ab.
Nach Bestätigung kann die Prämie als Wunschgutschein in der bestätigten Höhe ausgegeben werden. Soweit für die jeweilige Empfehlung eine alternative Geld-Auszahlung angeboten wird, beträgt diese 50 % des bestätigten Gutscheinwerts. Mehrere Empfehlungen sind zulässig; jede Empfehlung wird separat geprüft. Eine Empfehlung oder ein identisches Geschäft kann nicht mehrfach für mehrere Prämien berücksichtigt werden.
Im privaten Statusbereich werden der empfehlenden Person nur die für die Zuordnung und den Status erforderlichen Informationen angezeigt. Namen, Kontaktdaten und Vertragsdetails der empfohlenen Person werden dort nicht offengelegt.
9. Keine Erfolgs-, Einspar- oder Renditegarantie
TarifWerk gibt keine Garantie für bestimmte Einsparungen, Renditen, Wertentwicklungen, Förderungen, Genehmigungen, Verfügbarkeiten oder Annahmeentscheidungen eines Drittanbieters. Einschätzungen beruhen auf den vom Kunden mitgeteilten Angaben und den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen.
Die Entscheidung über den Abschluss eines Vertrags oder die Umsetzung einer Empfehlung liegt beim Kunden.
10. Haftung
TarifWerk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den gesetzlichen Vorschriften bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit TarifWerk lediglich Leistungen Dritter vermittelt, bleibt der jeweilige Drittanbieter für die ordnungsgemäße Erbringung seiner eigenen vertraglichen Leistung verantwortlich.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung. Für die englische Fassung steht zusätzlich die English Privacy Policy bereit.
12. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.